Die Hausacher Feuerverordnung

Quelle: Emil Bischoff, Chronik der Stadt Hausach

 

Die Angst vor Feuer war in allen mittelalterlichen Ansiedlungen, Dörfern und Städten groß. So auch in der Stadt unter der Burg, die in ihrer Entwicklung immer wieder durch Stadtbrände und Kriegshandlungen geschwächt wurde. 1613 wurde in einem „Jahrgericht“ beschlossen, „wie es in einer Brunst und Feuernöthen soll gehalten werden“.

Diese älteste zeichnerische Darstellung der Stadt aus dem Jahr 1655 zeigt die breite Hauptstraße mit dem Marktplatz, die wegen ihrer Breite ein natürlicher Feuerschutz war. Die Brandgassen zwischen den Häusern rechts neben der Hauptstraße waren häufig mit Holz oder Baumaterial zugestellt, so dass sich das Feuer leicht auf das jeweilig benachbarte Haus ausbreiten konnte. Zentral auf dem Marktplatz stand ein ergiebiger Brunnen.

1613 Alt Hausach Zeichnung Von 1655

Hausach nach einer Zeichnung von 1655

 
1613 Feuereimer

Das älteste aller Löschgeräte ist der hölzerne Feuereimer, der aber bei Aufbewahrung undicht wurde.


Zwischen 1587 und 1631 änderte sich die Hausacher Einwohnerzahl vielfach auf Grund der Kriegszeiten. Die Musterung von 1631 in Hausach verpflichtete 115 Männer zum Kriegsdienst. Am 7. September ergab sich Hausach als letzte Stadt des Kinzigtals den Württembergern und Schweden. " Sien also diese ehrliche Hausacher die letzten, welche sich wierrumb under Württemberg begebn haben."

Die Bürger wurden unter Eid und Androhung von Strafen verpflichtet, die beschlossene Feuerverordnung einzuhalten, vor allem sofort den Ausbruch eines Feuers der Obrigkeit zu melden,

  • sofort mit „aymer und kibelen“ zu laufen und mithelfen, das Feuer zu löschen,
  • Zimmerleute, Maurer und Schmiede sollten mit dem nötigen Fleiß und ohne abzuwarten mit Leitern und Haken helfen, den Brandherd zu bekämpfen,
  • Die Küfer und Seiler waren dafür verantwortlich, nach dem Löschen das gebrauchte Gerät wieder an seinen „gehörig orth auf dem Rathaus“ zu versorgen und zu pflegen
  • vor allem sollten sich die Bürger auch als Nachbarn helfen. Diejenigen Bürger, die ihren Eimer oder Gerät verlieren, sollten entschädigt werden.
  • Der Schultheiss oder Bürgermeister wurde verpflichtet, die Leute zur Mithilfe anzuhalten und Anordnungen zu treffen. Wer sich Anweisungen widersetzte solle in den „Turm gesetzt“ werden. 
  • Die Stadt hatte 2 Feuerreiter anzustellen,
  • Bei Strafe durften Männer und Frauen das eigene Haus erst verlassen, wenn es „beim fünften Haus“ vor dem eigenen brennt.
  • Das obere und untere Tor sollte gemeinsam mit den „thorbeschliessern“ von den unmittelbaren Nachbarn bewacht und geschützt werden.
  • die Feuergassen durften nicht mit Holz, Steinen oder Unrat zugeschüttet werden. Sie mussten offen gehalten werden.
    alle unterstanden bei den Löscharbeiten den „verordneten Gassenmeistern“
  • Das Wäschewaschen wurde in den gewölbten Küchen gegen Strafe verboten.
  • Die Bäche und Kanäle waren vor allem in der Nähe von Stegen und Brücken im Winter eisfrei zu halten, damit ausreichend Wasser geschöpft werden konnte.
  • Die Bauherren sollten in der Stadt und der Vorstadt in allen Häusern jährlich eine Feuerschau durchführen und anordnen, was zu verbessern sei. 
     Text/Gestaltung: Bernd Schmid