Das "Führerprinzip": Bürgermeister werden nicht mehr gewählt sondern berufen

Aufhebung kommunalpolitischer Rechte in Hausach

Einflussreiche Bürger wehrten sich gegen das NS-Diktat

Gerade die "Bürgermeisterfrage" der neuen "Deutschen Gemeindeordnung" vom 30. Januar 1935 führte in Hausach zum Widerstand. Nach dem ihm zu Grunde liegenden "Führerprinzip" wurden Gemeindeleiter, die die traditionelle Bezeichnung "Bürgermeister" führen durften, nicht mehr demokratisch gewählt. Der Gemeindeleiter wurde "berufen" oder, je nach NS-Gesinnung oder "Leumund" auch von der zuständigen NS- Stelle "abberufen".

1935 A01 Verhaftungnd 02

Offenburger Tageblatt, Anzeiger vom Kinzigtal 18.1.1934 

Auch der Gemeinderat hatte sich auf neue Spielregeln einzustellen. Seine Rechte wurden drastisch beschnitten. Hatte er bisher die Möglichkeit, Verwaltung und Kommunales eigenständig zu beschließen, wurde ihm durch die neue Gemeindeordnung gerade noch das Beratungsrecht zugestanden. Von der NS-Meinung abweichende Äußerungen wurden im Protokoll vermerkt. Gemeinderäte führten die Bezeichnung "Ratsherren", wobei wirklich auch den Frauen das Privileg der kommunalen Mitwirkung untersagt war. Auch die Ratsherren wurden vom NS-Kreisleiter berufen und nicht mehr gewählt. Bemerkenswert war, dass die Hausacher sich gegen diese neuen Bestimmungen zur Wehr setzten. Der aus Wolfach stammende und NS-gesinnungstreue Bürgermeister Haas war vielen Bürgern, die sich um Benjamin Maier sen. scharten, ein Dorn im Auge. 

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v.l. Benjamin Maier jun. Bernhard Kienzler, Heiner Ebler (Oben), Benjamin Maier sen. Foto: Gruppe "Wider das Vergessen"

Ganz sicher ging es dieser Keimzelle des Widerstands weniger um den Verlust der Anerkennung als "Stadt" oder um den ausgerechnet aus dem Nachbarort berufenen NS-Bürgermeister . Es ging um nichts weniger als um das Jahrhunderte alte Recht der Hausacher Bürgerschaft der "kommunalen Selbstverwaltung". Die Regelungen zur Entmündigung und Gleichschaltung aller Gemeinden und Städte wurden erst wieder durch die Badische Gemeindeordnung vom 25. März 1947 und vom 23. September 1948 (GVBl. S. 177; für das Land (Süd-)Baden) aufgehoben und in Hausach in einem öffentlichen Festakt korrigiert. 

 Text: Bernd Schmid